Seit dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Überwiegend wurden die Regelungen des Lockdowns verlängert, teilweise auch verschärft. Betroffen sind auch die Besuchsregelungen in unseren Einrichtungen.
Mit dem Inkrafttreten der neuen CoronaVO gibt es ab sofort neue Besuchsregelungen. Folgende Auflagen gelten für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen:
Für konkrete Informationen zu der veränderten Besuchsregelung und der notwendigen Besucherselbstauskunft/Besuchererklärung setzen Sie sich bitte vor Ihrem geplanten Besuch mit uns in Verbindung.
Wenn Sie mehr über unsere Einrichtung, unsere Dienste, unsere Bewohnerinnen und Bewohner und uns erfahren möchten - besuchen Sie uns und lassen Sie sich von uns informieren.
Unsere vielfältigen Leistungen reichen von der Dauerpflege bis zum Essen auf Rädern, so dass wir Ihnen in vielen Fragen und Lebenslagen gerne zur Seite stehen.
Eine breite Vielfalt von Angeboten für Ältere - ein Seniorenzentrum ist mehr als nur ein "Altenheim"!
Jeder Mensch hat seine eigene Geschichte. Eine Geschichte, die wir gerne kennen lernen möchten und in unseren täglichen Begegenungen mit Ihnen leben.
Trägerin: Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung (Sindelfingen), in Baden-Württemberg mit derzeit 28 Einrichtungen einer der großen Dienstleister in der Altenhilfe und Krankenpflege.